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Cannabis & Doping: „Passiver Konsum sollte keine sportrechtlichen Sanktionen verursachen“ [Exklusiv]

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) diskutiert, ob Cannabis auf der Doping-Verbotsliste bleiben soll. Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria, spricht im Exklusiv-Interview darüber, was dafür sprechen könnte.

Eine Kommission der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) nimmt sich derzeit der Frage an, ob Cannabis auf der Verbotsliste bleiben soll. Auslöser dafür ist der positive Fall von US-Leichtathletin Sha’Carri Richardson, die Sprinterin verpasste daraufhin aufgrund einer 30-tägigen Sperre die Teilnahme an den Olympischen Spielen in Tokio. Eine Entscheidung pro oder contra Cannabis als Dopingsubstanz soll erst nächstes Jahr fallen, 2022 soll es auf jeden Fall noch auf der Verbotsliste bleiben.

Die Anwendung von Cannabis führt laut dem Doping-Lexikon des Instituts für Biochemie in Köln „eigentlich nicht zu einer Verbesserung sportlicher Höchstleistungen“. Allerdings könne aufgrund der beruhigenden Wirkung von Cannabis ein Athlet in gefährlichen Sportarten risikobereiter in den Wettkampf gehen.

Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria, Im Exklusiv-Interview

sportsbusiness.de hat zu diesem Zweck mit Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria, über die aktuelle Thematik gesprochen:

sportsbusiness.de: Eine Entscheidung pro oder kontra Cannabis als Dopingsubstanz soll erst nächstes Jahr fallen, 2022 soll es auf jeden Fall noch auf der Verbotsliste bleiben: In welchen Sportarten könnte Cannabis als klassisches Doping eingesetzt werden?

Michael Cepic: „Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) führt auf der weltweit gültigen Verbotsliste alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide, als im Wettkampf verboten an. Einzige Ausnahme hiervon ist Cannabidiol (CBD). Damit eine Substanz oder Methode in dieser Aufzählung erfasst wird, muss sie zwei von drei Kriterien erfüllen: 1. Das Potential, die Leistung zu steigern; 2. das Potential, die Gesundheit zu schädigen und 3. nach Einschätzung der WADA gegen den Sportsgeist verstoßen.

Die psychoaktive Wirkung von Cannabinoiden (z.B. Tetrahydrocannabinol – THC) lässt sich im Sinne einer Leistungssteigerung nur schwer quantifizieren. Cannabinoide könnten jedoch beispielweise in Sportarten, welche risikobehaftet sind, durch die bewusstseinsverändernde Wirkung zu mehr Mut bzw. weniger Angst führen und somit die Leistung indirekt steigern. Nichts desto trotz wird die Koordinationsfähigkeit gehemmt. Dies ist mitunter der Grund, warum die WADA den Aspekt der Leistungssteigerung von THC und auch anderen Substanzen laufend hinterfragt.“

Bei ausbleibender Leistungssteigerung von Suchtmitteln im Sport, sehe ich den Diskurs eher auf der gesellschaftspolitischen Ebene als auf der sportrechtlichen.

Michael Cepic

sportsbusiness.de: Wie steht die Nada zu diesem Thema: Wie soll man mit Cannabis als Dopingsubstanz umgehen? Soll es hier eine Aufweichung der Regeln oder gar eine Streichung als verbotene Substanz geben?

Cepic: Aus sportrechtlicher Sicht zählt für uns der Einfluss auf die Leistung der Athlet*innen. Bei ausbleibender Leistungssteigerung von Suchtmitteln im Sport, sehe ich den Diskurs eher auf der gesellschaftspolitischen Ebene als auf der sportrechtlichen. Dies erkennt man auch daran, dass Produkte mit psychoaktiven Substanzen unter das Suchtmittelgesetz mit potenziell strafrechtlichen Konsequenzen fallen, was wiederum, im Falle einer positiven Wettkampfprobe, die NADA Austria verpflichtet, dies an die Polizei zu melden. Durch Festlegung von entsprechenden analytischen Grenzwerten durch die WADA, soll verhindert werden, dass der passive Konsum oder die Anwendung außerhalb von Wettkämpfen eine positive Analyse und somit sportrechtliche Sanktionen verursacht. Gesellschaftspolitisch erwünschte Ziele sollten meines Erachtens nach keinen Einfluss auf die Verbotsliste der WADA haben.

sportsbusiness.de: Gibt es andere, ähnliche Substanzen, bei denen es sich ähnlich verhält?

Cepic: Seit 2021 werden Kokain, Heroin, MDMA/Ecstasy und THC von der WADA als „Substances of Abuse“ in der Verbotsliste klassifiziert. Falls nachgewiesen werden kann, dass die Anwendung einer „Substance of Abuse“ außerhalb des Wettkampfs erfolgt ist und es keinen Zusammenhang zur sportlichen Leistungssteigerung gibt, erfolgt eine Sperre von drei Monaten. Bei Absolvierung eines Drogenrehabilitationsprogrammes kann diese Sperre auf ein Monat reduziert werden. Anti-Doping Organisationen sind geschaffen worden, um saubere Sportler*innen zu schützen. Sportrechtliche Sperren, welche aus dem Konsum von Drogen in der Freizeit entstehen, dienen nicht vorrangig dem Zweck eines Anti-Doping Programms.

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