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DFL spricht sich für strategische Vermarktungspartnerschaft auf Liga-Ebene aus

(c) Gepa Pictures

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Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben sich auf der DFL-Mitgliederversammlung am Montag für eine strategische Vermarktungspartnerschaft auf Liga-Ebene ausgesprochen.

Das satzungsgemäß zuständige DFL-Präsidium hat somit das Mandat zur Durchführung eines Prozesses und zum rechtsverbindlichen Abschluss einer strategischen Vermarktungspartnerschaft erhalten. Die DFL-Geschäftsführung wird in den kommenden Monaten die Verhandlungen im Rahmen des Prozesses führen.

Die Umsetzung der strategischen Vermarktungspartnerschaft ist in Form eines Lizenzmodells angedacht, das die Gründung einer neuen Vermarktungsgesellschaft vorsieht. Durch den DFL e.V. wird eine Lizenzierung der weltweiten Medienrechte und weiterer kommerzieller Rechte (z.B. zentrale Lizenzpartnerschaften und Sponsorings auf Liga-Ebene) an die neue Gesellschaft erfolgen. Der Partner wird über seine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft für die Dauer des Lizenzvertrags von 20 Jahren mit höchstens acht Prozent an den Lizenzerlösen aus der Verwertung der kommerziellen Rechte der DFL beteiligt. Konkret bleiben hoheitliche Rechte und Aufgaben der DFL (zum Beispiel im sportlichen Bereich) sowie die Einflussnahme und Mitwirkungsrechte der Clubs jederzeit vollumfänglich gewahrt. Die genaue Höhe der Beteiligung ist Bestandteil der Verhandlungen mit den Bietern, in denen es neben den wirtschaftlichen Eckpunkten unter anderem auch um Due-Diligence-Prüfungen sowie die weitere Konkretisierung der Geschäftsplanung geht. Dieser Prozess wird mit mehreren Interessenten durchgeführt.

Das Präsidium wird anschließend im Rahmen seines Abschlussermessens eine finale Entscheidung über die Auswahl des strategischen Vermarktungspartners und den Abschluss der Transaktion treffen. Ein Abschluss durch das Präsidium ist mit Blick auf die maximale Beteiligungshöhe und den finanziellen Umfang, die Corporate Governance und weitere Themen nur innerhalb der heute von den Clubs beschlossenen wesentlichen Konditionen und Eckpunkte und damit nur in einem klar definierten Rahmen möglich. Der Abschluss des Prozesses ist bis Ende März 2024 vorgesehen.

Was sind die Überlegungen hinter einer solchen Partnerschaft?

Die Clubs, die Liga-Gremien und die DFL-Geschäftsführung sind sich einig, dass eine Weiterentwicklung des DFL-Geschäftsmodells notwendig ist, um das Fundament für eine auch weiterhin dauerhaft positive Zukunft der Bundesliga und 2. Bundesliga zu legen.

Denn: Die DFL ist nicht nur ein klassischer Fußballverband – sie ist auch ein Unternehmen und agiert durch den Vertrieb von Medienrechten zur Übertragung von Spielen des deutschen Profifußballs auf den globalen Medienmärkten. Diese zentrale Vermarktung von Rechten im Sinne der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga möglichst erfolgreich umzusetzen, ist die wesentliche Säule des DFL-Geschäftsmodells.

Auf den globalen Medienmärkten sind allerdings einschneidende Veränderungen zu verzeichnen – in den vergangenen Jahren unter anderem durch:

  • eine neue Art der Mediennutzung insbesondere jüngerer Generationen
  • veränderte organisatorische und personelle Strukturen in globalen Medienkonzernen
  • die weitere Etablierung der Streamingdienste als neue Anbieter
  • die auch daraus resultierende dauerhafte Verfügbarkeit von Sportangeboten
  • gewachsene Konkurrenzangebote infolge der Ausweitung internationaler Wettbewerbe

Aus diesen Entwicklungen ergibt sich für Liga und Clubs Handlungsbedarf – vor allem ergeben sich aber auch große Chancen, die es heute zu nutzen gilt, um langfristig und nachhaltig erfolgreich zu sein. Ziel ist es, dass die Bundesliga und 2. Bundesliga sportlich und wirtschaftlich konkurrenzfähige sowie finanziell stabile Ligen bleiben und zugleich die Balance zwischen gesellschaftlicher Verankerung und wirtschaftlichem Wachstum gewahrt wird. Für den deutschen Fußball gilt es daher einmal mehr, eigene Wege zu finden und seine wesentlichen Kennzeichen – wie zum Beispiel die 50+1-Regel, die als globales Alleinstellungsmerkmal ein hohes Maß an Mitgliederpartizipation in den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga garantiert – zu bewahren.

Vor diesen Hintergründen haben sich die Clubs für den Abschluss einer strategischen Vermarktungspartnerschaft ausgesprochen. Klar ist: Für eine solche Partnerschaft gibt es eindeutige „rote Linien“ und Eckpunkte – zum Beispiel:

  • Beteiligung an Lizenzerlösen und nicht Anteilsverkauf an der DFL:
    Ein Anteilsverkauf an der DFL – und somit eine Beteiligung eines Partners nicht nur an Lizenzerlösen, sondern auch an den Hoheitsrechten des DFL e.V. (und damit der Clubs) oder der DFL GmbH – ist ausgeschlossen. Angedacht ist lediglich eine zeitlich begrenzte Minderheitsbeteiligung eines Partners über 20 Jahre in Höhe von maximal acht Prozent an den Lizenzerlösen aus der Verwertung der kommerziellen Rechte der DFL (v.a. Medienrechte sowie zentrale Sponsoring- und Lizenzrechte). Konkret bleiben hoheitliche Rechte und Aufgaben der DFL sowie die Einflussnahme und Mitwirkungsrechte der Clubs jederzeit vollumfänglich gewahrt. Solche Minderheitsbeteiligungen gibt es bereits in vielen als Kapitalgesellschaften organisierten Clubs.

    Den Absichten der 50+1-Regel wird im Fall einer strategischen Vermarktungspartnerschaft auch auf Liga-Ebene vollständig Rechnung getragen. Denn: Eine solche Partnerschaft soll notwendige, langfristig ausgerichtete Investitionen in die Zentralvermarktung unter Wahrung der 50+1-Regel ermöglichen. Klar ist daher: Liga und Clubs behalten das Heft des Handelns stets in der Hand.
  • Die Hoheit über Spielplanung und Anstoßzeiten liegt immer bei der DFL und den Clubs:
    Die Organisation des Spielbetriebs (insbesondere die Spielplanung) wird – auch nach Abschluss einer strategischen Vermarktungspartnerschaft – immer zu 100 Prozent in der Verantwortung der DFL bleiben. Weder Mitbestimmungsrechte über Anstoßzeiten noch über Pflichtspiele im Ausland oder sonstige im Bereich der Spielplanung liegende Aspekte sind Bestandteil der Überlegungen – explizit: auch nicht durch Mitbestimmungs- oder Vetorechte eines Partners zu diesen Themen.
  • Keine Verschuldung der Liga:
    Das DFL-Geschäftsmodell soll weiterentwickelt werden – aber in einem langfristig positiven und „enkelfähigen“ Finanzierungsmodell. Mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung der Weiterentwicklung wurden in den vergangenen Monaten geprüft und Vor- und Nachteile abgewogen. Eine Verschuldung der Liga wurde dabei durch die DFL-Gremien und DFL-Geschäftsführung abgelehnt, denn die Fremdkapital-Aufnahme würde in einem schwierigen Zinsumfeld zu Finanzierungs- und Tilgungskosten führen, die unabhängig von der Entwicklung der Erlöse der DFL zu tragen wären. Eine Verschuldung auf Liga-Ebene kann zudem zu einer Vergemeinschaftung von Schulden zwischen Clubs führen. Dieses Risiko soll ausgeschlossen werden. Im Gegensatz dazu trägt ein strategischer Partner einen Teil des Risikos und partizipiert an einer positiven Geschäftsentwicklung. Neben weiteren Vorteilen fallen bei einer strategischen Vermarktungspartnerschaft die lizenzierten Rechte nach Ablauf einer zeitlich begrenzten Minderheitsbeteiligung komplett an den DFL e.V. zurück. Das Wachstumskapital muss nicht (inklusive Zinsen) zurückgezahlt werden. Sondern: Es ist nach Ablauf der befristeten Lizenzerlös-Beteiligung eines Vermarktungspartners abgegolten.
  • Keine Flutung des Marktes mit Geld:
    Im Fokus steht nur eine wesentliche Thematik: die Weiterentwicklung der DFL-Zentralvermarktung im Sinne einer positiven Zukunft der Ligen und Clubs. Vorgesehen ist daher, dass das Wachstumskapital aus einer strategischen Vermarktungspartnerschaft in die DFL-Geschäftsentwicklung fließt – mit dem Ziel, durch heutige Investitionen langfristig die Erlöse aus der Zentralvermarktung zu erhöhen, wovon alle Clubs profitieren würden. Es geht explizit nicht um eine kurzfristige Finanzspritze und nicht darum, dass mehr Geld in Gehälter und Ablösesummen fließt. Eine strategische Partnerschaft wird daher nicht dazu führen, dass „mehr Geld in Taschen von Spielern und Beratern landet“. Hinzu kommt, dass die DFL parallel auf nationaler und internationaler Ebene an einer Stärkung der Finanzregularien arbeitet, um eine positive und nachhaltige Entwicklung der Ligen und Clubs sicherzustellen.
  • Mehrheitsverhältnisse aufseiten von DFL und Clubs:
    Die innere Organisation des DFL e.V. und der DFL GmbH, insbesondere die Zusammensetzung der Organe (wie DFL-Mitgliederversammlung, DFL-Präsidium, DFL-Aufsichtsrat, DFL-Geschäftsführung, DFL-Lizenzierungsausschuss), wird selbstverständlich von einer strategischen Vermarktungspartnerschaft unberührt bleiben und auch künftig allein den satzungsgemäß zuständigen Organen des DFL e.V. und der DFL GmbH obliegen.

    Für die MediaCo ist eine Governance-Struktur mit verschiedenen Gremien vorgesehen. Durch die angedachte Gestaltung sind mit Blick auf die wesentlichen Themen/Fragestellungen klare Mehrheitsverhältnisse und damit die Entscheidungshoheit aufseiten der Vertreterinnen und Vertreter des DFL e.V. stets gesichert.
  • Mehrwerte durch einen Partner:
    Für eine strategische Vermarktungspartnerschaft gibt es zwei Säulen: Zum einen Wachstumskapital, das ein Partner für zielgerichtete Investitionen der Liga in Strukturen und Maßnahmen auf relevanten Geschäftsfeldern einbringt – und zum anderen Mehrwerte zum Beispiel durch Expertise und ein globales Netzwerk in bedeutenden Geschäftsbereichen von DFL und Clubs. Derartige Modelle sind im Fußball nicht neu: Enge Parallelen gibt es beispielsweise dazu, dass in den vergangenen 20 Jahren viele Vereine zwischenzeitlich Vermarktungspartner zur Unterstützung „an Bord“ hatten. Das heißt: Die Clubs haben umfassende Vermarktungsverträge abgeschlossen, im Rahmen derer der jeweilige Vermarkter einen bestimmten Prozentsatz der erzielten Erlöse als Vergütung erhalten hat. In Geschäftsbereichen wie Sponsoring und Marketing haben Vermarkter für die Clubs über einen bestimmten Zeitraum oftmals über finanzielle Aspekte hinaus Mehrwerte geliefert.
  • Entscheidungshoheit bei den Clubs:
    Es ist Aufgabe der DFL, zusammen mit den Gremien, Optionen zur Weiterentwicklung zu entwickeln und anzubieten. Ohne den zustimmenden Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2023, mit dem die Clubs das Präsidium und die Geschäftsführung mit den Verhandlungen über eine Vermarktungspartnerschaft beauftragt und zu einem Abschluss der Transaktion innerhalb der von den Clubs verabschiedeten wesentlichen Konditionen und Eckpunkten ermächtigt haben, wäre der Abschluss einer strategischen Vermarktungspartnerschaft nicht in Frage gekommen.

In den vergangenen Monaten hat sich die DFL mit Verantwortlichen aller Clubs intensiv darüber ausgetauscht, wie eine Weiterentwicklung gestaltet und finanziert werden kann und sollte. Die DFL hat insofern vor einer konkreten weiteren Konzeption zuallererst transparent mit den Clubs über Rahmenbedingungen, Chancen, Notwendigkeiten und Fragen in Zusammenhang mit der strategischen Weiterentwicklung und Möglichkeiten der Finanzierung gesprochen. Dazu dienten unter anderem zwei umfassende Club-Gesprächstermine im November 2023. Dieses Vorgehen hatte die Geschäftsführung schon im Rahmen der Pressekonferenz nach der Mitgliederversammlung am 9. Oktober 2023 öffentlich angekündigt und erläutert.

Das Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und der Aufsichtsrat der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH haben sich daraufhin in einer gemeinsamen Sitzung am 14. November 2023 jeweils mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen Antrag für eine strategische Vermarktungspartnerschaft auszuarbeiten und eine entsprechende Abstimmung auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen, um eine solche Entscheidung innerhalb des Verbunds der 36 Clubs auf eine breite Basis zu stellen. Das neue Konzept unterscheidet sich in wesentlichen Eckpunkten – beispielsweise, wie beschrieben, einem geringeren Umfang einer möglichen Partnerschaft und einer klaren Fokussierung auf die Weiterentwicklung des DFL-Geschäftsmodells – von entsprechenden Überlegungen im Frühjahr 2023. Grundlage der weiteren konkreten Ausarbeitung waren auch Erkenntnisse und Anregungen aus den Informationsveranstaltungen mit Verantwortlichen der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga im November. Auf Grundlage des entsprechenden Antrags des Präsidiums haben die Clubs am 11. Dezember 2023 dafür gestimmt, dass zwecks Weiterentwicklung der Bundesliga, 2. Bundesliga und DFL eine strategische Vermarktungspartnerschaft abgeschlossen werden soll.

Die DFL-Geschäftsführung wird in den kommenden Monaten die Verhandlungen mit mehreren Bietern führen. Das Präsidium wird daraufhin im Rahmen seines Abschlussermessens eine abschließende Entscheidung über die Auswahl des strategischen Vermarktungspartners und den Abschluss der Transaktion treffen.

Ein Abschluss durch das Präsidium ist mit Blick auf die maximale Beteiligungshöhe und den finanziellen Umfang, die Corporate Governance und weitere Themen nur innerhalb der am 11. Dezember 2023 von den Clubs beschlossenen wesentlichen Konditionen und Eckpunkte und damit nur in einem klar definierten Rahmen möglich.

Der Abschluss des Prozesses ist bis Ende März 2024 vorgesehen.

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