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Markenname abgelehnt: Rückschlag für die European Super League

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Das EU-Amt für geistiges Eigentum hat beschlossen, dass die European Super League (ESL) ihren Namen aufgrund der Ähnlichkeit zur Superliga in Dänemark ändern muss.

Die >>ESL wollte ihre Marke ursprünglich beim EU-Amt für geistiges Eigentum im spanischen Alicante registrieren lassen. Das wurde jedoch abgelehnt. Für das Amt ist die Bezeichnung „konzeptionell identisch“ mit der dänischen Superliga. Nach der Ablehnung reagierte die ESL mit einem Einspruch, doch auch dieser wurde von der Einspruchsabteilung abgelehnt.

Dort lautete das Urteil wie folgt: „Die Einspruchsabteilung gelangt zu dem Schluss, dass die vorgelegten Beweise eindeutig zeigen, dass die ältere Marke (Super Liga) seit langem intensiv genutzt wird. Sie ist allgemein bekannt und hat auf dem relevanten Markt einen bedeutenden Ruf erlangt. Insbesondere hat sie in Bezug auf die Organisation sportlicher Aktivitäten, einschließlich Sportveranstaltungen, alle im Zusammenhang mit Fußball, eine konsolidierte Position inne.“

Eine weitere Berufung soll zwar möglich, aber nur wenig erfolgsversprechend sein. Die dänische Liga zeigt sich dementsprechend erfreut, dass die Markenbehörde der EU zugestimmt hat, dass die Marke „The Super League“ in der EU den Wert untergraben würde, den die dänischen Vereine über Jahre in die 3F Superliga investiert haben.

Ein kontroverses Thema seit 2021

Im Jahr 2021 kam das Konzept der neuen Super League erstmals auf. Es sollte ein Eliteturnier mit 20 Mannschaften sein, bei dem die Top 15 Teams nicht absteigen können. Auf die ersten Ideen folgten viele Proteste und Kontroversen gegen die geplante Liga, aber auch innerhalb mancher Vereine. Seither ist es ein stetes Hin und Her zwischen neuen Ideen oder Anläufen der Super League-Initiatoren und dem Widerstand durch verschiedene Gegner.

Zuletzt hatte die Agentur A22 Management bekanntgegeben, dass >> rund 20 Vereine zugesagt haben sollen. Auf diesen großen Schritt nach vorne folgte nun aber ein großer Rückschritt in Form der Ablehnung durch das EU-Amt für geistiges Eigentum.

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