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Sportvereine können künftig Energiekostenzuschuss beantragen

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Ein spezielles Maßnahmenpaket soll neben den bisher unterstützten Haushalten und Unternehmen jetzt auch Non-Profit-Organisationen helfen.

Der entscheidende Faktor des Pakets ist der neue Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen – kurz: EKZ-NPO. Dazu zählen nun auch Sportvereine, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher bisher nicht antragsberechtigt waren. Mit Hilfe des EKZ-NPO sollen die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden. Die Energiesparanreize bleiben jedoch erhalten.

Ab 22. Jänner 2024 können die ersten Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden. Bei den Energiemehrkosten des Jahres 2022 fördert der EKZ-NPO 30 %. Bei den Mehrkosten 2023 sind es 50 %. Wenn bereits Förderungen für Energiekosten in Anspruch genommen wurden, ist das kein Ausschlussgrund, sie müssen jedoch von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme bis zu 140 Millionen Euro vorgesehen.

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