Rund um die LASK-Causa hat es auch Kritik an der Ausformulierung des Fair-Play Paragraphen 111a gegeben. Der ÖFB will sich nun damit inhaltlich auseinandersetzen.
Die Causa LASK ist zwar vorerst beendet, da die Linzer auf den Gang zum ständig neutralen Schiedsgericht verzichten. Die juristische Auseinandersetzung hat jedoch auch Kritik am Paragraphen an sich ans Tageslicht gebracht. Und zwar nicht vom LASK selbst, sondern von Meinhard Lukas, Rektor der JKU-Linz, der sich auf Bitte des OÖ-Fußballverbandes inhaltlich mit dem Paragraphen auseinandersetze. Der Kern der Kritik: „Der Paragraph eröffnet von der Abmahnung über beliebige Punkteabzüge bis zum Ligaausschluss oder einem Zwangsabstieg nahezu jede Sanktion mit zum Teil ruinösen wirtschaftlichen Folgen für das betroffene Mitglied. Solche völlig unbestimmten Strafbestimmungen sind schlicht und einfach verfassungs- und damit sittenwidrig. Sie dürfen daher nicht angewendet werden“, so Lukas.
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Lukas meinte zudem, dass der LASK daher in einem Zivilprozess gute Chancen gehabt hätte: „Etwa wenn der LASK schon jetzt ein staatliches Gericht angerufen hätte, um eine einstweilige Verfügung gegen den Punkteabzug zu beantragen. Viel wichtiger ist jetzt aber, dass Bundesliga und ÖFB an einer Reform ihrer Rechtspflegeordnung arbeiten. In einer Millionenliga braucht es für alle Beteiligten viel mehr an Rechtssicherheit.“
„Werden uns damit auseinandersetzen“
Auf Anfrage von sportsbusiness.de meint dazu ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer: „Der ÖFB ist immer offen für Anregungen, wie die bestehenden Bestimmungen verbessert werden können. Dementsprechend werden sich die zuständigen Stellen auch mit der vorliegenden Expertise auseinandersetzen.“
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