Für alle Motorsportbegeisterten und jene, die es noch werden wollen: Es ist wieder so weit, das erste Rennwochenende der Formel 1 startet.
Ein Beitrag von von Patricia Hofmann >> via „Law Meets Sports“
Das letzte Jahr hat viele Änderungen im Regulativ mit sich gebracht (siehe dazu unseren Beitrag). In dieser Saison hält sich die Anzahl der Änderungen in Grenzen, doch eine Neuheit wirbelt viel Staub auf. Dazu gleich mehr, starten wir zunächst mit einem kurzen Überblick zum Saisonstart 2023:
3 + 1 neue Fahrer
Zurück in die Boxengasse kommt ein alter Bekannter: Nico Hülkenberg. Der deutsche Fahrer startet nun für das Team Haas und nimmt damit das Cockpit von Mick Schumacher ein. Auch drei (gänzlich) neue Fahrer dürfen sich in dieser Saison beweisen. Der US-Amerikaner Logan Sargrant startet für Williams, Nyck de Vries für AlphaTauri und Oscar Piastri für das Team McLaren.
Mehr ist mehr
In der Saison 2023 scheint das Motto „weniger ist mehr“ nicht zutreffend zu sein. Ganze 23 Rennwochenenden stehen im Kalender. Das sind so viele wie noch nie zuvor. Und auch die „Sprints“ werden verdoppelt, sodass dieses Format in diesem Jahr gleich sechs Mal am Programm steht (unter anderem auch in Österreich). Dieses Jahr wird zudem auch ein Grand-Prix in Las Vegas und einer in Katar ausgetragen.
Stopp dem Chaos
Mit einer Regeländerung hinsichtlich der Startplatzstrafen nach dem Qualifying soll nun etwas mehr Ordnung einkehren. Dabei handelt es sich aber nicht unbedingt um eine Änderung, sondern vielmehr um eine Konkretisierung. Die Strafen sind nun in zwei Kategorien geteilt. Eine Strafe von bis zu 15 Plätzen wird auf das Qualifikationsergebnis angerechnet. Wenn dadurch mehrere Fahrer auf derselben Position starten würden, hat jener ohne Strafe Vorrang; bei mehreren Fahrern mit Strafe, derjenige, der das bessere Ergebnis im Qualifying erzielt hat. Bei einer Strafversetzung von mehr als 15 Plätzen startet dieser Pilot am Ende des Felds. Sollte es auch hier mehrere Piloten geben, gilt für die Reihenfolge wiederum das Ergebnis aus dem Qualifying.
Kommt die Meinungsfreiheit unter die Räder?
Und nun zu der brisanten Änderung im „International Sporting Code“ der FIA. Der neu eingefügte Artikel 12.2.1.n hat es nämlich in sich. Dieser legt nunmehr fest, dass politische, religiöse und persönliche Äußerungen oder Kommentare einen Regelverstoß darstellen. Es sei denn, es ist vorab die Genehmigung eingeholt worden.
Sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution der UN-Generalversammlung) ist festgeschrieben, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit) hat. Die FIA hat ihren Sitz in Europa und in ihren Statuten ist auch zu lesen, dass diese den Konsultativstatus der U.N. genießt. Hier stellt sich dann manch einer gewiss die Frage, ob diese neue Regelung im Einklang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit steht und die FIA wirklich diese Gangart wählen möchte.
Den Medienberichten ist die Unmut einer Vielzahl an Fahrern bereits klar zu entnehmen. So hat beispielsweise Lewis Hamilton verkündet, dass ihn Nichts davon abhalten werde, sich zu Dingen zu äußern, die ihm am Herzen liegen. Im Jahr 2023 wohl legitim. Das Team von Law meets Sports ist jedenfalls der Ansicht, dass sich jeder und jede selbst eine Meinung dazu bilden kann.
Es wird also nicht nur auf der Rennstrecke spannend. Wir werden auch die Entwicklungen abseits mit Spannung beobachten. In diesem Sinne: einen schönen Start ins erste Rennwochenende.