Der Senat 5 der österreichischen Bundesliga hat heute, Dienstag, die Entscheidungen zur Lizenzvergabe in erster Instanz für die Saison 2021/22 bekanntgegeben.
Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2021/22 14 Bewerbern die Lizenz für die Tipico Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die 2. Liga in erster Instanz erteilt.
Die Vergabe der Lizenzen im Detail:
Tipico Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, RZ Pellets WAC, LASK, TSV Prolactal Hartberg, SK Puntigamer Sturm Graz, CASHPOINT SCR Altach, spusu SKN St. Pölten, FC Flyeralarm Admira, WSG Swarovski Tirol, SV Guntamatic Ried.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell), SC Austria Lustenau (infrastrukturell, finanziell), FAC Wien (infrastrukturell)
2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: SK Austria Klagenfurt, FC Wacker Innsbruck, Grazer AK 1902.
Zulassung erteilt: FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Juniors OÖ, FC Blau Weiß Linz, FC Dornbirn 1913, SV Horn, FAC Wien, KSV 1919, WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte).
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte), FC Wacker Innsbruck II (Regionalliga Tirol).
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SC Austria Lustenau (finanziell), SV Stripfing/Weiden (sportliche Kriterien, infrastrukturell, rechtlich, finanziell)
Vertraulichkeitsverpflichtung
Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.
Weiterer Ablauf
Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Mittwoch, den 21. April 2021.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen … sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Dienstag, 27. April 2021 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
Protestfrist: Mittwoch, 21. April 2021
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Dienstag, 27. April 2021
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2021.
Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Es ist wichtig, dass wir trotz der andauernden Pandemie mit dem heurigen Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren im Sinne der Wettbewerbssicherheit einen Schritt in Richtung des gewohnten Prozederes gehen. Dadurch stehen wir zum jetzigen Zeitpunkt vor der Herausforderung, noch keine 28 Mannschaften für die kommende Saison zu haben. Die betroffenen Klubs haben in der zweiten Instanz die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Auch in dieser herausfordernden Zeit bleibt unser oberstes Ziel, dass die Meisterschaften am Platz entschieden werden.“
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Dass so viele Klubs die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz erhalten haben, spricht für die gute Arbeit der Klubs in diesen herausfordernden Zeiten. Wie im Rahmen des letztjährigen Lizenz- und Zulassungsverfahrens wurde auch heuer allen Klubs aufgetragen, bis Herbst 2021 überarbeitete zukunftsbezogene Finanzinformationen abzugeben, um die weiterhin ungewisse Situation beobachten zu können.“
Austria-Präsident Hensel: „Wissen ganz genau, worauf wir uns fokussieren müssen“
Der FK Austria Wien muss nach dem heute zugegangen Urteil des Senats noch weitere Unterlagen vorlegen, um die Lizenz für die Bundesligasaison 21/22 in zweiter Instanz erhalten zu können. In einer Aussendung heißt es: „Bestimmungsgemäß werden wir gegen diesen Beschluss des zuständigen Lizenzsenats innerhalb der kommenden Tage schriftlichen Protest erheben, um fristgerecht die geforderten Nachweise beim Protestkomitee für dessen Entscheidung vorzubringen.“
Präsident Frank Hensel: „Wir wissen durch den heute erhaltenen Lizenzentscheid ganz genau, welche Anforderungen an uns gestellt werden und worauf wir uns fokussieren müssen. Wir werden alles unternehmen, um die zusätzlichen Informationen fristgerecht einzubringen.“
Lustenau „irritiert“
„Wir sind natürlich irritiert über diese Entscheidung der zuständigen Gremien. Der SC Austria Lustenau muss jetzt innerhalb von acht Tagen nachweisen, dass sich der Verein trotz dieses Einnahmenausfalls finanziell über Wasser halten kann. Das wird nicht leicht, aber Geschäftsführung und Vorstand werden in den nächsten Tagen mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir die notwendigen Sicherheiten aufbringen können“, erklärt Bernd Bösch, Vorstandssprecher der Austria. „Wir gehen davon aus, dass uns Land und Gemeinde in dieser von uns unverschuldet schwierigen Situation nicht hängen lassen“.
Der SC Austria Lustenau wird gegen die Entscheidung des Senats Protest einlegen und parallel weitere Möglichkeiten prüfen, den Stadionprojektfortschritt und die Bundesligatauglichkeit in einem Etappenbauplan nachzuweisen, um die Lizenz doch noch zu erhalten. Das Bauprojekt „Reichshofstadion NEU“ befindet sich zwei Monate hinter dem Bauzeitplan. Die vorliegenden detaillierter Bau- und Projektpläne sowie die bereits getätigten Investitionen von mehr als 1 Million Euro haben nicht mehr ausgereicht, um den Senat zu einer Ausnahmegenehmigung zu bewegen. „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Zeitplan nicht viel Spielraum zulässt. Dennoch hätten wir aufgrund der anhaltenden Pandemie erwartet, dass der zuständige Senat für diese Verzögerung Verständnis aufbringt“, erklärt Geschäftsführer Vincent Baur.
„Um unseren Betrieb aufrecht zu erhalten, brauchen wir jetzt ein klares Bekenntnis von Seiten des Landes und der Gemeinde, das Stadion bundesligatauglich zu machen. Neben den bereits getätigten Zusagen sind auch schriftliche und bindende Unterlagen notwendig und vor allem müssen Taten folgen“, betont Bernd Bösch.
Durch die fehlende Lizenz ist der gesamte Spielbetrieb des Vereines in Gefahr. „Man darf nicht vergessen, dass an der Lizenzvergabe nicht nur die Profiabteilung hängt. Auch unsere Nachwuchsabteilung wird davon beeinflusst. Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass über 300 Nachwuchskicker sich im schlimmsten Fall einen neuen Verein suchen müssen“, verdeutlicht Bösch. Denn ein Schritt in den Amateurbereich würde den Verein zu massiven Änderungen und Einschnitten zwingen, die auch die Nachwuchsarbeit einschneidend verändern würden.