Alarmierende Signale sind momentan bei den Trainingsstarts in der Österreichischen Fußball Bundesliga zu erkennen. Die Telefone der VdF-Funktionäre kommen zur Zeit nicht zur Ruhe. Immer wieder geht es darum, dass Bundesligaspieler in die zweite Mannschaft versetzt, nicht aufs Trainingslager mitgenommen, aus den Kabinen verbannt werden oder eine sogenannte „Sonderbehandlung“ erhalten.
Warum? Durch diese diskriminierenden Maßnahmen wollen manche Klubs eine Vertragsauflösung mit Spielern erzwingen, mit denen sie nicht mehr für die kommende Saison planen.
VdF-Vorsitzender Gernot Baumgartner: „Es ist mittlerweile eine klare systematische Methode einiger Klubs zu erkennen, Spieler durch Diskriminierung zur Vertragsauflösung zu zwingen.“
Recht auf Training
Jedem Spieler steht Mannschaftstraining auf seinem Leistungsniveau laut Paragraf 9 des Kollektivvertrags zu. Dadurch ist auch die berühmte Trainingsgruppe II, wie in Deutschland oft üblich, in Österreich nicht zulässig. Diese Bestimmung war für die VdF beim Abschluss des Kollektivvertrages mit der Bundesliga eine der wichtigsten Säulen.
Gerichtlich bestätigt
Dieser Umstand ist nicht nur graue Theorie oder totes Recht im Kollektivvertrag, sondern mittlerweile auch schon längst gerichtlich bestätigt. 2016 konnte die VdF für Tomasz Wisio vom Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, womit er wieder am Mannschaftstraining in der ersten Mannschaft teilnehmen konnte.
„Wir raten den Vereinen eine faire Lösung mit ihren Arbeitnehmern zu finden. Bei unwürdiger Behandlung werden wir sofort einschreiten und stehen voll hinter unseren Spielern“, so Gernot Baumgartner.