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Wanner, Chukwuemeka & Co. – Verbandswechsel rechtlich betrachtet [Partner-News]

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Mit den „Transfers“ von Paul Wanner und Carney Chukwuemeka hat der ÖFB Anfang März für Aufsehen gesorgt. Transfers sind im Fußballgeschäft alltäglich – sie betreffen jedoch in aller Regel den Klubfußball und nur in seltenen Fällen Nationalmannschaften. In einem solchen Fall spricht man von einem Verbandswechsel: Ein Spieler entscheidet sich, künftig für die Nationalmannschaft eines anderen Landes aufzulaufen. Doch nach welchen Regeln laufen solche Wechsel eigentlich ab? Und braucht es Reformen?

+ + Ein Beitrag von Patrick Petschinka & Catarina Böhm* + +

Paul Wanner, Sohn einer Österreicherin und eines Deutschen, wurde in Dornbirn geboren und spielte bis zur U21 für den DFB. Anfang März 2026 wurde bekannt, dass er sich für den ÖFB entschieden habe. Carney Chukwuemeka wiederum kam in Wien zur Welt, zog mit seiner aus Nigeria stammenden Familie nach kurzer Zeit im Burgenland nach England und durchlief dort mehrere Jugendnationalteams. Somit hätte er für mehrere A-Nationalmannschaften spielen können – letztlich fiel die Wahl auf den ÖFB.

Am 9. März 2026 bestätigte die FIFA auf ihrer „Change of Association Platform“ die Genehmigung beider Verbandswechsel. Kurz darauf berief ÖFB-Teamchef Ralf Rangnick das Duo erstmals in den Kader für die Testspiele gegen Ghana und Südkorea.

Diese und andere Fälle machen deutlich: Das Werben um Talente findet nicht nur im Klubfußball statt, sondern auch auf Ebene der Nationalmannschaften. Vor diesem Hintergrund hat ÖFB-Sportdirektor Peter Schöttel vor Kurzem klare Regeln für Verbandswechsel gefordert. Das wirft folgende Fragen auf: Welche Regeln gelten aktuell? Sind diese klar genug? Und braucht es Reformen?

Regeln für Verbandswechsel

Die maßgeblichen Regeln für Verbandswechsel im Fußball finden sich in den Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten, dem zentralen Regelwerk des Weltverbands. Dort ist zunächst ein Grundsatz verankert: Ein Spieler, der bereits für einen Verband in einem offiziellen Wettbewerb eingesetzt wurde, darf grundsätzlich nicht mehr für einen anderen Verband auflaufen. Die Regeln für Verbandswechsel sind als Ausnahme von diesem Grundsatz konzipiert.

Grundvoraussetzung für einen Verbandswechsel ist, dass der Spieler die Staatsbürgerschaft des aufnehmenden Verbands besitzt – sei es kraft Geburt oder durch ein Einbürgerungsverfahren. In weiterer Folge ist zu unterscheiden, ob der Spieler bereits A-Länderspielerfahrung hat oder nicht.

Hat ein Spieler bisher ausschließlich für Jugendnationalteams gespielt und noch kein A-Länderspiel absolviert, ist ein Verbandswechsel grundsätzlich möglich, sofern er die Staatsbürgerschaft des neuen Verbands bereits zum Zeitpunkt seines ersten Pflichtspiels für den bisherigen Verband besessen hat. Seit 2020 gilt allerdings eine weitere Einschränkung: Der letzte Einsatz in einem offiziellen Jugendwettbewerb muss vor dem 21. Geburtstag stattgefunden haben. Diese Altersgrenze wurde 2021 beispielsweise Borna Sosa zum Verhängnis, der Berichten zufolge vom kroatischen Verband zum DFB wechseln wollte, aber nach seinem 21. Geburtstag noch ein Pflichtspiel für Kroatiens U21 absolviert hatte – der Wechsel scheiterte und Sosa spielt seither bekanntlich für Kroatiens A-Nationalmannschaft.

Da Wanner und Chukwuemeka die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und bislang nur für deutsche bzw. englische Jugendnationalteams, nicht aber für die jeweilige A-Nationalmannschaft gespielt haben, stand einem Wechsel zum ÖFB nichts im Wege. Auch das Alterskriterium war kein Hindernis.

Seit 2020 ist ein Verbandswechsel selbst mit A-Länderspielerfahrung möglich. Dafür gelten allerdings strenge Voraussetzungen:

  • Der Spieler darf für seinen bisherigen Verband nicht mehr als drei A-Länderspiele absolviert haben.
  • Er darf bei seinem letzten Länderspieleinsatz das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Er darf für seinen bisherigen Verband noch nicht an einer WM- oder Kontinentalendrunde (z.B. EM) teilgenommen haben.
  • Und seit dem letzten A-Länderspiel müssen mindestens drei Jahre vergangen sein.

Ein Spieler, der einen Verbandswechsel anstrebt, muss einen formellen Antrag beim FIFA-Fußballgericht stellen. Solange der Antrag geprüft wird, ist der Spieler für keine Nationalmannschaft spielberechtigt. Bei positiver Entscheidung wird der Verbandswechsel auf der Change of Association Platform der FIFA veröffentlicht.

Zu beachten ist, dass ein Verbandswechsel grundsätzlich nur einmal beantragt werden darf. Damit ist dem „Nationalmannschaftshopping“ ein Riegel vorgeschoben. Davon gibt es lediglich eine Ausnahme: Hat ein Spieler nach seinem durchgeführten Wechsel noch kein einziges Spiel für den neuen Verband bestritten, kann er zum ursprünglichen Verband zurückkehren.

Besteht Reformbedarf?

Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Regeln für Verbandswechsel prinzipiell klar ausgestaltet sind, insbesondere was die formellen Voraussetzungen wie Staatsangehörigkeit, Alter, Anzahl der Einsätze und Wettbewerbsart betrifft.

Trotzdem werden immer wieder Reformen gefordert. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Frage, ob eine echte Verbindung zum neuen Verband – etwa durch Lebensmittelpunkt, sportliche Prägung oder kulturelle Nähe – nachgewiesen werden sollte, die über den bloßen Besitz einer Staatsbürgerschaft hinausgeht. Die praktische Umsetzung wäre allerdings nicht einfach: Was genau macht eine „echte Verbindung“ aus? Wie lässt sich ein derart wertungsabhängiges Kriterium objektivieren, ohne in Willkür zu münden? Diese Fragen sind bislang unbeantwortet und dürften einer der Gründe sein, warum die FIFA an der Staatsangehörigkeit als zentralem Anknüpfungspunkt festhält.

Dr. Patrick Petschinka ist Rechtsanwalt bei Schönherr mit Schwerpunkt auf Sportrecht. (c) Schönherr

Ein weiterer viel diskutierter Reformansatz ist die Einführung einer Ausbildungsentschädigung bei Verbandswechseln. Im Klubfußball existiert ein solches System bereits seit Langem: Wenn ein junger Spieler den Klub wechselt, erhält der ausbildende Klub eine finanzielle Kompensation für die in die Nachwuchsarbeit investierten Mittel. Für Verbandswechsel fehlt ein solches Instrument bislang. Wechselt ein Spieler, der die gesamte Ausbildung eines Verbands durchlaufen hat, zu einem anderen Verband, geht der ausbildende Verband leer aus.

Die Einführung einer Ausbildungsentschädigung bei Verbandswechseln wirft jedoch komplexe Fragen auf. So ist bereits die Ausgestaltung eines solchen Systems unklar: Wie würde die Höhe einer solchen Entschädigung berechnet? Und wie ließe sich das Zusammenspiel mit der bereits bestehenden Ausbildungsentschädigung im Klubfußball regeln, ohne dass es zu einer Doppelbelastung kommt? Zudem müsste ein solches System den Anforderungen des EU-Rechts standhalten. Der Europäische Gerichtshof hat Ausbildungsentschädigungen grundsätzlich für zulässig erklärt, solange sie zur Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern geeignet und verhältnismäßig sind – bei einer doppelten Belastung wäre jedoch besonders sorgfältig zu prüfen, ob diese Grenze noch gewahrt ist. All diese Fragen müssten geklärt sein, bevor sich ein solcher Vorschlag auch rechtlich bewerten ließe.

Catarina Böhm ist Paralegal bei Schönherr (c) Wilke

Fazit und Ausblick

Die geltenden Regeln für Verbandswechsel schaffen einen klaren Rahmen, der in den meisten Fällen – wie bei Wanner und Chukwuemeka – eine reibungslose Abwicklung ermöglicht. Zugleich zeigt die aktuelle Debatte, dass dieser Rahmen nicht frei von Spannungsfeldern ist. Die Diskussionen werden an Bedeutung gewinnen, je häufiger prominente Verbandswechsel stattfinden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die FIFA ihre Regeln in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Eines ist jedenfalls sicher: Je mehr Spieler wie Wanner und Chukwuemeka die Verbände wechseln, desto lauter wird der Ruf nach Reformen – und desto wichtiger wird es, die bestehenden Regeln genau zu kennen.

* Dr. Patrick Petschinka ist Rechtsanwalt bei Schönherr mit Schwerpunkt auf Sportrecht, Catarina Böhm ist Paralegal ebendort.

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